Gesetzlich installierte Startknöpfe
Es ist angerichtet!
Die „Startknöpfe“ zum Angriff auf Ihr Vermögen sind aus unserer Sicht schon lange in den Gesetzen installiert. Wird man sie drücken? Wann werden sie gedrückt? Und von wem?
Doch was genau meinen wir mit „Startknöpfe“?
Hier wollen wir ein wenig Licht ins Dunkel zu bringen und Ihnen darlegen, was in den letzten Jahren und Jahrzehnten in Gesetzen und Verordnungen implementiert wurde und einen direkten Einfluss auf Ihr Vermögen haben kann. Und dies teilweise nahezu unter Ausschluss der Öffentlichkeit und zu Zeiten, welche ein Minimum an Gegenreaktion erwarten lies.
Wenn Sie nach der Lektüre des einen oder anderen Unterpunktes sagen sollten „Das glaube ich nicht“, dann möchten wir hier an an Zitate von Herrn Jean-Claude Juncker (ehemaliger Präsident der EU-Kommission) erinnern:
„Wir beschließen etwas, stellen das dann in den Raum und warten einige Zeit ab, was passiert. Wenn es dann kein großes Geschrei gibt und keine Aufstände, weil die meisten gar nicht begreifen, was da beschlossen wurde, dann machen wir weiter – Schritt für Schritt, bis es kein Zurück mehr gibt.“
(zitiert von Dirk Koch: Die Brüsseler Republik. Der SPIEGEL 52/1999 vom 27. Dezember 1999, S. 136, spiegel.de)
„Die Dinge müssen geheim und im Dunkeln getan werden.“
(zitiert nach: FOCUS 19/2011, 9.5.2011)
„Wenn es ernst wird, muss man lügen.“
(auf einer Abendveranstaltung zur Euro-Krise in Brüssel im April 2011, zitiert nach spiegel.de)
Nun war Herr Juncker für seine derben Scherze durchaus bekannt, doch urteilen Sie selbst, nachdem Sie die weiteren Informationen gelesen haben, ob Sie diese, für Ihr Vermögen sehr wichtigen, in Gesetze installierte Paragraphen schon vorher kannten. Wenn nein, dann fragen Sie sich bitte, ob diese obigen Aussagen vielleicht doch keine Scherze waren und man Sie bewusst im Unklaren gelassen hat. Und wichtiger noch, welchen Grund diese „Verheimlichung“ haben könnte.
Doch lüften wir nun endlich die Schleier und beginnen wir mit den Gesetzen, welche einen direkten Einfluss auf Ihr Vermögen haben können. Weiter geht es bei den „gefählichen“ Paragraphen, beginnend beim § 314 Versicherungsaufsichtsgesetz.