Die Collective Action Clause (CAC)
Diese neue Regelung, auf Deutsch „Kollektive Handlungsklausel“, ermöglicht es zukünftig den Euro-Ländern, Schuldenschnitte schneller und einfacher durchführen zu können.
Ja, Sie haben richtig gelesen! Schuldenschnitte! Man bereitet sich darauf vor.
Davon könnten Millionen deutsche Sparer und auch Besitzer von Lebens-/Rentenversicherungen betroffen sein. Alle ab dem 01. Januar 2013 neu emittierten Euro-Staatsanleihen mit einer Laufzeit größer 1 Jahr sind mit dieser „neuen“ Klausel „gesegnet“.
Doch was bedeutet es eigentlich genau?
Mit dieser “Schutzklausel“ können nun die Staaten künftig die Rückzahlung von Schulden (und etwas Anderes ist eine Staatsanleihe nicht = Schulden des Staates) leichter verweigern bzw. reduzieren, selbst wenn der einzelne Sparer (= Gläubiger) dem nicht zustimmt.
Damit kann es praktisch jeden treffen.
Nach dieser Klausel können Anleihebedingungen bei Zustimmung von 75 Prozent der Gläubiger neu definiert werden. Bisher geglaubte garantierte Eckdaten einer Investition in festverzinsliche Wertpapiere, wie Nennwert, Zinssatz oder Laufzeit bekommen nach dieser neu eingeführten Klausel eine gewisse Unwägbarkeit. Insbesondere wenn man sich die Verschuldungssituation der EU und deren Mitgliedsstaaten anschaut.
Weitere Informationen finden Sie in unserer pdf „Collective Action Clause“