Das Sanierungs- und Abwicklungsgesetz (SAG)
Auch hier wollen wir unserer Linie treu bleiben und Ihnen den passenden Internetlink zur Verfügung stellen; damit Sie selbst nachlesen und unsere Ausführungen nachprüfen können.
https://www.gesetze-im-internet.de/sag/
Dieses Gesetz könnte man auch mit der Überschrift versehen „Komplette, legale Enteignung per Gesetz!“.
Ein Moloch von 178 Paragraphen, welches ab dem 01.01.2015 in Kraft getreten ist und mithilfe eines nahezu leeren Plenums zu fortgeschrittener Stunde am 10.12.2014 ohne weitere Anhörung im Bundestag durchgewunken wurde. Klingt zu verschwörungstheoretisch?
Diesem Vorwurf möchten wir den § 5 SAG entgegenhalten, demgemäß alle Funktionsträger über das nach dem SAG ablaufende Verfahren Stillschweigen zu wahren haben. Ein Schelm, der Böses dabei denkt.
Für Laien ist dieses Gesetz in der letzten Konsequenz schwerlich durchschaubar. Für wen wurde nun dieses Gesetz gemacht?
1) Auch für Bausparkassen, welche ins Trudeln geraten sind, gilt dieses Gesetz. Doch welche Bankinstitute und Bausparkassen werden als systemrelevant eingestuft? Eine Übersicht finden Sie hier.
Wer soll die Zeche zahlen?
1. Der Privat- und Firmenkunde mit Guthaben größer € 100.000,00 auf Sparbüchern, Festgeld-, Tagesgeld- oder Girokonten, Sparverträge (auch VWL), Namensschuldverschreibungen und, was oft übersehen wird, vorübergehend „geparkte“ Liquidität aus einem Wertpapierdepot!
2. Alle Aktionäre der Bank
Tiefergehendes, insbesondere was passieren kann, entnehmen Sie bitte der pdf „Das SAG„. Sie werden Augen machen.
Leider sind wir noch nicht ganz an Ende. Wir müssen nun noch zu einer Klausel kommen, welcher in jeder neu emittierten Euro-Anleihe (Laufzeit > 1 Jahr) integriert ist – die Collective Action Clause (CAC).